DSB-Check – Muss Ihr Unternehmen einen DSB bestellen?
Ob Ihr Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten zwingend benennen muss,
hängt davon ab, ob es die nachfolgenden Kriterien erfüllt:
nach DSGVO
Die Datenschutzgrundverordnung schreibt einen DSB für Unternehmen vor,
wenn deren Kerntätigkeit
- in der Durchführung von Verarbeitungsvorgängen besteht,
welche aufgrund ihrer Art, ihres Umfangs und/oder ihrer Zwecke eine
umfangreiche regelmäßige und systematische Überwachung von betroffenen
Personen erforderlich machen, oder
- in der umfangreichen Verarbeitung sensibler Daten besteht, z. B. Gesundheitsdaten
Damit dürfe die Pflicht zur Bennenung eines DSB nach DSGVO für viele Firmen nicht bestehen.
BDSG (neu)
Der deutsche Gesetzgeber nutzt die Möglichkeit, weitere Kriterien
im neuen BDSG zu benennen, wann ein Unternehmen einen DSB benennen muss:
Bereits wenn mindestens 20 Personen ständig mit der Verarbeitung
personenbezogener Daten beschäftigt sind, ist ein DSB zu benennen.
Dazu zählen auch die Geschäftsleistung, ehrenamtliche Mitarbeiter,
Azubis, Praktikanten.