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Datenschutz-Grundverordnung

Am 25. Mai 2018 war es soweit: Die Europäische Datenschutzgrundverordnung (kurz: DSGVO) ist vollumfänglich in Kraft getreten.

Wer bislang den Datenschutz eher auf pragmatischer Sparflamme betrieben hat - immerhin waren die Bußgelder überschaubar -, der hat nun womöglich ein Problem. Denn die Bußgelder sind für Einzelfirmen auf 20 Mio. EUR gestiegen, für Konzerne können es 4% des weltweiten Jahresumsatzes sein.

Datenschutz ist damit nicht nur aus eigenem Interesse heraus ein zwingendes Thema geworden, denn wer personenbezogene Daten nach der DSGVO korrekt schützt, der schützt fortan nicht nur seine Preislisten, Konzepte, Patente und sonstiges geistiges Eigentum, sondern der wendet künftig auch bedrohliche Bußgelder und damit verbundene Skandale vom Unternehmen ab.

Kurzum: Das finanzielle Risiko, für das das Management persönlich mithaftet, ist inzwischen zu groß, um den Datenschutz noch mit lockerer Hand zu betreiben - oder ihn gar zu ignorieren.

Zudem: Ein Unternehmen muss nun nachweisen können, dass es den Datenschutz angemessen betreibt. Da reicht es künftig, dass Ihr Unternehmen bei der Aufsichtsbehörde angeschwärzt wird und Sie die Aufforderung der Behörde erhalten, doch bitte den vollständigen Nachweis für die rechtmäßige Datenverarbeitung sowie die getroffenen Sicherheitsmaßnahmen als PDF zu übermitteln. "Lassen Sie sich Zeit", könnte die Behörde sagen, "morgen Früh reicht völlig."

Also: Seien Sie nicht unvorbereitet, sondern ergreifen Sie die notwendigen Maßnahmen, um jederzeit den Nachweis für die rechtmäßige und sichere Verarbeitung von personenbezogenen Daten vorweisen zu können.