Datenschutz-Grundverordnung
Am 25. Mai 2018 war es soweit: Die Europäische
Datenschutzgrundverordnung (kurz: DSGVO) ist
vollumfänglich in Kraft getreten.
Wer bislang den Datenschutz eher auf pragmatischer
Sparflamme betrieben hat - immerhin waren die Bußgelder
überschaubar -, der hat nun womöglich ein Problem. Denn die
Bußgelder sind für Einzelfirmen auf 20 Mio. EUR gestiegen,
für Konzerne können es 4% des weltweiten Jahresumsatzes
sein.
Datenschutz ist damit nicht nur aus eigenem Interesse
heraus ein zwingendes Thema geworden, denn wer
personenbezogene Daten nach der DSGVO korrekt schützt, der
schützt fortan nicht nur seine Preislisten, Konzepte,
Patente und sonstiges geistiges Eigentum, sondern der wendet
künftig auch bedrohliche Bußgelder und damit verbundene
Skandale vom Unternehmen ab.
Kurzum: Das finanzielle Risiko, für das das Management
persönlich mithaftet, ist inzwischen zu groß, um den
Datenschutz noch mit lockerer Hand zu betreiben - oder ihn
gar zu ignorieren.
Zudem: Ein Unternehmen muss nun nachweisen können,
dass es den Datenschutz angemessen betreibt. Da reicht es
künftig, dass Ihr Unternehmen bei der Aufsichtsbehörde
angeschwärzt wird und Sie die Aufforderung der Behörde
erhalten, doch bitte den vollständigen Nachweis für die
rechtmäßige Datenverarbeitung sowie die getroffenen
Sicherheitsmaßnahmen als PDF zu übermitteln. "Lassen Sie
sich Zeit", könnte die Behörde sagen, "morgen Früh reicht
völlig."
Also: Seien Sie nicht unvorbereitet, sondern ergreifen Sie die
notwendigen Maßnahmen, um jederzeit den Nachweis für die
rechtmäßige und sichere Verarbeitung von personenbezogenen
Daten vorweisen zu können.